Datenschutzhinweise

Information nach Art. 13 DSGVO zur Arbeitszeiterfassung „RailX Arbeitszeit“

1. Verantwortlicher

RailX GmbH, Flöz-Hugo-Siedlung 18, 44653 Herne
Telefon 02325 5943000, E-Mail info@railx-gleisbau.de
Vertreten durch die Geschäftsführung: Sebahattin Corbaci

2. Zweck und Rechtsgrundlage

Arbeitszeit. Wir erfassen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit einschließlich Pausen sowie das Projekt, dem die Zeit zugeordnet ist. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) aus § 17 Abs. 1 Mindestlohngesetz in Verbindung mit § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz und § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz, außerdem die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses (§ 26 Abs. 1 BDSG) für Lohnabrechnung und Projektkalkulation.

Standort. Im Moment des Stempelns ermittelt die App einmalig den Standort des Geräts und gleicht ihn mit dem Einsatzort des gewählten Projekts ab. Eine laufende Ortung findet nicht statt; die App greift außerhalb des Stempelvorgangs nicht auf den Standort zu. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) an der korrekten Zuordnung von Arbeitszeiten zu wechselnden Einsatzorten und am Nachweis gegenüber Auftraggebern. Die Buchung der Arbeitszeit ist nicht davon abhängig, ob ein Standort ermittelt werden kann.

3. Welche Daten verarbeitet werden

DatenSpeicherdauer
Name, E-Mail-Adresse, Personalnummer, RolleDauer des Beschäftigungsverhältnisses
Zeitpunkt von Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen; zugeordnetes Projekt; Uhrzeit laut Gerät und laut ServerFür die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, bis zu 6 Jahre ab Buchung
Koordinaten und Messgenauigkeit beim Stempeln, Ergebnis des AbgleichsKoordinaten: 30 Tage. Das Prüfergebnis — ob der Standort zum Projekt passte, abwich oder nicht ermittelt werden konnte — bleibt ohne Koordinaten bei der Zeitbuchung
Korrekturanfragen mit Begründung und EntscheidungWie die Zeitbuchungen
Änderungsprotokoll (wer hat wann was geändert)Wie die Zeitbuchungen

4. Wer Zugriff hat

Die Administration kann eine Sicherungskopie aller Daten als Datei herunterladen; jeder Abruf wird im Änderungsprotokoll festgehalten. Sicherungskopien werden zugriffsgeschützt aufbewahrt und unterliegen denselben Löschfristen wie die Daten selbst.

Aus den Zeitbuchungen werden Stundennachweise (je Beschäftigtem) und Regieberichte (je Projekt, zur Abrechnung mit dem Auftraggeber) erstellt. Regieberichte enthalten Name, Einsatztag und Stunden der eingesetzten Beschäftigten, keine Standortdaten. Zuschlagsfähige Stunden (Nacht, Sonntag, Feiertag) werden rechnerisch ausgewiesen; die Vergütung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag.

Die Zugriffsbeschränkung ist technisch in der Datenbank verankert (Zugriffsregeln je Datensatz) und nicht nur in der Oberfläche.

5. Auftragsverarbeiter und Speicherort

Die Daten werden bei Supabase Inc. gespeichert, Serverstandort EU, Deutschland (Frankfurt). Mit Supabase besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (Data Processing Addendum). Die App selbst wird über Netlify Inc. ausgeliefert; Netlify erhält dabei technische Verbindungsdaten (IP-Adresse, Zeitpunkt des Abrufs). Schriftarten und alle weiteren Bestandteile der App werden von unserem eigenen Server ausgeliefert; es werden keine Inhalte von Google oder anderen Drittanbietern nachgeladen.

6. Keine automatisierte Entscheidung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung und kein Profiling statt. Ein abweichender Standort führt lediglich zu einem Hinweis in der Buchung; eine Bewertung nimmt ausschließlich die Bauleitung im Gespräch vor.

7. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch gegen die Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 21 DSGVO) — das betrifft insbesondere den Standortabgleich. Wenden Sie sich dazu an die unter 1. genannten Kontaktdaten. Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, für uns zuständig: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf.

8. Pflicht zur Bereitstellung

Die Erfassung der Arbeitszeit ist gesetzlich vorgeschrieben; ohne sie kann das Beschäftigungsverhältnis nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Standortfreigabe auf dem Gerät ist technisch freiwillig; wird sie verweigert, wird die Arbeitszeit ohne Standort gebucht.

Stand: September 2026

Zurück zur App